Funfly - Ballonfahrten und vieles mehr mit GPS aufzeichnen.

Fliegen und Fahren mit GPSIn der Luft ist es am schönsten. Eine Ballonfahrt oder ein Flug mit dem Segelflieger kann einem echt Freude bereiten. Damit Sie die Fahrten mit Ihrem Ballon aufzeichnen können, ist es eine schöne und gute Idee ein GPS Fahrtenbuch zu nutzen. Damit können Sie für spätere alle Ziele erinnern die Sie besucht haben.

Das Prinzip ist eigentlich ganz einfach, Sie benötigen nur ein Windows Mobile Gerät, auf dem Sie eine Fahrtenbuchsoftware wie zum Beispiel Vlog-Fahrtenbuch installieren und dann kann es eigentlich schon losgehen. Zur Verwaltung der Daten besteht ein Onlinekonto.

Grundsätzlich ist die Fahrtenbuch Software natürlich für das führen eines Fahrtenbuches für die Steuererklärung gedacht, aber es gibt viele weitere interessante Verwendungen. Bei einer Radltour können Sie nach der Heimreise ein tolles Logbuch ausdrucken und dieses zu Ihren Urlaubphotos dazulegen. Die Erinnerung an den Urlaub wird dann gleich wieder viel lebendiger, wenn man die Orte nochmal sieht, an denen man angehalten hat und eine Pause eingelegt hat. Außerdem kann man schwarz auf weiß belegen, wieviele Kilometer man zurückgelegt hat.

Ein elektronisches Fahrtenbuch kann man also durchaus auch für seine Hobbys nutzen ;-)

Gerade für Freiberufler und Selbstständige ist ein elektronisches Fahrtenbuch eine gute Sache, aber auch für Installateure, die für die Installation von Heizung und Bad viel zu Kunden fahren müssen kann sich das schnell bezahlt machen. Die 1% Regelung ist zwar sehr unkompliziert, ist aber für Fahrer, die viel geschäftlich unterwegs sind meist sehr nachteilig. Das gilt gerade bei Autos mit einem hohen Neuwert.

Wenn Sie ein fahrtenbuch für die Steuer nutzen, dann beachten Sie bitte folgendes: Viele Anbieter schreiben, dass Ihr Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt ist, aber es ist Ermessenssache der regionalen Finanzämter. Es müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Wir empfehlen daher immer parallel auch noch auf einem Schmierzettel alles Fahrten zu verzeichen. Dies ist ganz entscheidend, für den Fall, dass Ihr Finanzamt das elektronisch geführte Fahrtenbuch nicht anerkennen möchte.

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